Für Schülerinnen und Schüler
Allgemeine Hochschulreife: Abschluss nach der 13. Jahrgangsstufe
Mit dem Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache wird die allgemeine Hochschulreife verliehen. Sie berechtigt zum Studium an einer Universität in einem beliebigen Studiengang.
Quelle und weitere Informationen: Abschlüsse der Beruflichen Oberschule