Fachrichtung Sozialwesen

Eignung

  • Sie sollten Lernbereitschaft mitbringen und gute sprachliche und schriftliche Fähigkeiten, da immer zusammenhängend und fachlich formuliert werden muss. Sie benötigen kein Vorwissen im Bereich Pädagogik und Psychologie.
  • Nein, Vorkenntnisse sind nicht notwendig und werden weder in Biologie noch in Chemie vorausgesetzt. SuS, die Vorkenntnisse in Chemie mitbringen, haben es zwar grundsätzlich etwas leichter, allerdings besteht doch die Gefahr, dass diesen SuS schon Vieles bekannt vorkommt und folglich nicht bzw. nicht in der erforderlichen Tiefe mitgelernt wird und bisherige Kenntnisse zu oberflächlich sind bzw. bleiben.

Unterricht im Fach Sozialwesen

  • Es werden Inhalte aus vier Lernbereichen unterrichtet: Wesenszüge wissenschaftlicher Pädagogik und Psychologie, Grundlagen des Erlebens, Verhaltens und Handelns, Erziehungs- und Bildungsprozesse und Lernen im Erziehungsprozess.
  • Es werden Inhalte aus vier Lernbereichen unterrichtet: Entwicklung, Persönlichkeit und Identität, Soziale Arbeit und Kommunikation und Interaktion.
  • Es werden nicht nur Lerninhalte unterrichtet, sondern auch Kompetenzen, die darauf zielen in sozialen Situationen zu reflektieren und handeln zu können.
  • Sie haben neben den Profilfächern Pädagogik und Psychologie, Sozialwirtschaft und Recht und Chemie noch die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Geschichte. 
  • Sie haben neben den Profilfächern Pädagogik und Psychologie, Sozialwirtschaft und Recht, Soziologie und Biologie noch die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sozialkunde, Religion/Ehtik und Sport.  Sie wählen zusätzlich noch Wahlpflichtfächer und ggf. eine zweite Fremdsprache.

Unterricht in den Fächern Biologie und Chemie

  • Biologie - in der Jgst. 12: 2 Unterrichtsstunden pro Woche, 1 Kurzarbeit pro Halbjahr - in der Jgst. 13: 2 Unterrichtstunden pro Woche, 1 Kurzarbeit pro Halbjahr. Chemie - in der Jgst. 11: 2 Unterrichtsstunden pro Woche (während der Unterrichtsphase 4 Unterichtsstunden pro Woche), 1 Kurzarbeit pro Halbjahr. In der Vorklasse (Jgst. 10): - Biologie: 2 Unterrichtstunden pro Woche, 1 Kurzarbeit pro Halbjahr - Chemie: 2 Unterrichtsstunden pro Woche, 1 Kurzarbeit pro Halbjahr.
  • Die Lehrpläne für Biologie sind zu finden auf der Seite Fachlehrpläne. Achtung: Sie verlassen die Schulhomepage! Der Lehrplan für die fachpraktische Vertiefung (Biologie) ist zu finden unter: Gesundheit-fachpraktische Vertiefung. Achtung: Sie verlassen die Schulhomepage!
  • Nein, allerdings muss in beiden Fächern stetig mitgelernt werden. Für Biologie: der Unterrichtsstoff der Oberstufe unterscheidet sich vom Stoff der Mittelstufe; es werden besonders in Cytologie und Molekulargenetik etliche neue Fachbegriffe verwendet, die ähnlich wie Vokabeln in einer Fremdsprache gelernt werden müssen, um im weiteren Unterrichtsverlauf sicher verstanden und verwendet werden zu können. Für Chemie: der Unterrichtsstoff unterscheidet sich weniger von den Unterrichtsinhalten der Mittelstufe, wird allerdings vertiefend behandelt. Kontinuierliches Mitlernen ist auch hier unbedingt erforderlich. Besonders in Chemie baut der Unterrichtsstoff kontinuierlich aufeinander auf. Die Verwendung einer korrekten Fachsprache ist auch hier äußerst wichtig.
  • In der FpV der 11. Klasse Gesundheit sind die Klassen geteilt, genau wie teilweise im Chemieunterricht der 11. Klasse Gesundheit. Dort ist eigenständiges Mikroskopieren bzw. Experimentieren möglich. Allerdings wurde in diesem Schuljahr wegen der Corona-Pandemie und der erhöhten Infektionsgefahr durchweg darauf verzichtet. In den anderen Klassen und Jahrgangsstufen ist eigenständiges Experimentieren aller SuS einer Klasse aufgrund einzuhaltender Sicherheitsbestimmungen stark von der Klassengröße abhängig. In kleinen Klassen (weniger als 18 SuS) ist dies grundsätzlich jederzeit möglich. In Klassen mit höheren SuS-Zahlen wird versucht, zumindest einzelne SuS am Experimentieren durch Assistieren der Lehrkraft zu beteiligen.

Leistung/Arbeitsaufwand - Pädagogik und Psychologie

  • Es werden schriftliche und mündliche Leistungen erhoben. Mündliche Mitarbeit ist eine wichtige Voraussetzung für das Fach. Den Lernstoff müssen Sie sich gut einprägen und auf Beispiele anwenden.
  • Mathe – Übung Fachpraktische Vertiefung: Kunst- und Musikunterricht mit Praxisbezug Fachpraktische Anleitung: Organisatorisches und fachliche Themen rund um das sozialpädagogische Praktikum (Betreuungslehrkraft)
  • Fachpraktische Tätigkeit (50%): Die Tätigkeit in der Stelle. Fachpraktische Vertiefung (25%): Ergebnis eines Leistungsnachweises in Musik bzw. Kunst. Fachpraktische Anleitung (25%): Berichte, Tätigkeitsnachweise, Referate, Mitarbeit in den Treffen, Arbeitshaltung in der Zusammenarbeit mit der Betreuungslehrkraft.
  • Ja – hier müssen im ersten Halbjahr mindestens 4 Punkte erreicht werden. Dies stellt in der Regel jedoch kein Problem dar.
  • Nein.

Fachpraktische Ausbildung

  • Jeweils 4-6 Wochen; 4 Ausbildungsabschnitte im Wechsel mit ähnlich langen Unterrichtsblöcken. Jede Schüler*in besetzt im Schuljahr 2 Stellen in unterschiedlichen Bereichen; der Wechsel findet also zum Halbjahr statt.
  • Vollzeit: ca. 37,5 Stunden, inklusive Anleitungs- und Vertiefungsnachmittag.
  • Erzieherischer Bereich (Kinder unter 7 Jahren): im Kindergarten oder in Kinderkrippen Allgemeinpädagogischer Bereich: Tätigkeit in sozialpädagogischen Stellen für Menschen ab 7 Jahren
    • Grundschule
    • Hort/ Mittagsbetreuung
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
    • Reittherapie
    • Beschäftigungstherapie für ältere Menschen
    • Spielmobil
    • Kindermuseum…
    Wir sind offen für eigene Vorschläge.
  • Grundsätzlich ja – aber dies erfolgt immer in Absprache mit der Betreuungslehrkraft. Anregungen hierfür erhalten Sie von unserer Stellenliste, wobei in jedem Fall eine Beratung durch die Betreuungslehrkraft zu erfolgen hat.
  • Hierfür gibt es keine einheitlichen Vorgaben, - allerdings bitten wir um eine Absprache mit der zuständigen Betreuungslehrkraft. Auch wenn wir grundsätzlich eine entgegenkommende Haltung für eigene Praktikumsstellen haben, müssen Besuche durch die Betreuungslehrkraft praktikabel bleiben.
    • Die Arbeitszeit muss erfüllt werden (37,5 – 40 Std).
    • Die Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit muss gewährleistet sein.
    • Die psychische Belastung darf nicht zu hoch sein.
    • Immer Rücksprache mit der Betreuungslehrkraft/ Beratung durch diese.
    • Natürlich nur Stellen aus dem sozial-/pädagogischen/ psychologischen Bereich.
    • Mehrere Info-/ Anschreiben an die Stelle
    • Telefonischer Kontakt mit der Stelle
    • Praktikumsbesuche
    • Anleitungstreffen jeden Mittwoch während der Praktikumszeit
    • Konsequente Erreichbarkeit per E-Mail für Schüler*innen und Stellen

Zweite Fremdsprache

  • Sie benötigen eine zweite Fremdsprache, wenn Sie die 13. Klasse besuchen, noch keine Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache besitzen und die allgemeine Hochschulreife ablegen möchten. Ohne eine zweite Fremdsprache erreichen Sie nach der 13. Klasse den fachgebundenen Hochschulabschluss und können nur im Fachbereich Sozialwesen an einer Universität studieren.
    Ein Nachweis über die notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache aus der Zubringerschule ist möglich.

Abitur/Hochschulreife

  • Nach erfolgreichem Bestehen der Fachabiturprüfung können Sie an einer Fachhochschule jedes Fach studieren. Sie sind nicht auf den Bereich Sozialwesen festgelegt.
  • Ohne das erfolgreiche Ablegen einer zweiten Fremdsprache erhalten Sie nach der Abiturprüfung der 13. Klasse die Fachgebundene Hochschulreife. Sie können dann nur im Bereich Sozialwesen an einer Hochschule studieren.
  • Ja.

Weitere Informationen / Links