Profil
Die Ausbildungsrichtung Sozialwesen richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, die gerne mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen arbeiten. Sie sollten offen, aufgeschlossen und hilfsbereit sein und große Freude an der Arbeit mit Menschen haben. Gutes sprachliches Verständnis und Ausdrucksvermögen sind darüber hinaus wichtig für den schulischen und fachpraktischen Erfolg.
Sie erwerben bei uns besonders gute Voraussetzungen für ein Studium und eine Tätigkeit im wachsenden sozialen Berufsfeld, schaffen aber auch eine gute Grundlage für andere Arbeitsbereiche, in welchen sie ebenfalls von ihren sozialen Erfahrungen und psychologisch-pädagogischen Kenntnissen profitieren können.
Sozialwesen: Aktionen
Zulassungsvoraussetzungen für Ihre Ausbildungsrichtung
Allgemeine Eignungsvoraussetzungen für den Bildungsgang der FOS in der 11. Klasse:
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5
in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder - Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
- erfolgreicher Besuch der Vorklasse
*) Falls in einem dieser Fächer keine Note vorliegt, muss eine Eignungsprüfung in allen drei Fächern abgelegt werden.
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen zu Anmeldung und Angeboten an der FOS
Probezeit
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. In allen übrigen Fällen dauert die Probezeit bis zum 15. Dezember.
Aufnahme in die 13. Jahrgangsstufe
Gemäß § 5 Abs. 4 FOBOSO kann in die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule aufgenommen werden, wer im Zeugnis der Fachhochschulreife eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 (gilt ab dem Schuljahr 2016/17) nachweisen kann.
Perspektiven nach dem Abschluss
Nach bestandener Abschlussprüfung der 12. Klasse erhalten Sie die allgemeine Fachhochschulreife.
Diese berechtigt zum Studium an allen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) in Deutschland, soweit der Studiengang keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt.
Der Besuch der 13. Klasse führt zur fachgebundenen Hochschulreife.
Diese berechtigt zum Studium einschlägiger Studiengänge an Universitäten.
Weitere Informationen: ► Studium | Nach der Schule | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Die allgemeine Hochschulreife erhalten Sie nach Bestehen der 13. Klasse bei entsprechendem Nachweis einer zweiten Fremdsprache.
Unterricht
Pädagogik und Psychologie ist das vierte Prüfungsfach dieser Ausbildungsrichtung. Hier lernen Sie zum Beispiel in der 11. Klasse Wesenszüge wissenschaftlicher Pädagogik und Psychologie zu begreifen und Erziehungs- und Bildungsprozesse individuumsbezogen und verantwortlich zu gestalten. Persönlichkeit und Identität zu beschreiben, zu erklären und zu reflektieren oder auch in sozialen Beziehungen empathisch und zielführend zu kommunizieren und zu interagieren sind Inhalte der 12. Klasse. Die kritische und wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit der klinischen Psychologie (u. a. Therapiekonzepte) sowie die angemessene Begegnung mit und Unterstützung von beeinträchtigten Menschen sind Beispiele für Lernbereiche der 13. Klasse.
Weitere Informationen zur Ausbildungsrichtung finden Sie auf den Internetangebot Berufliche Oberschule Bayern.
Allgemeine Informationen für alle Ausbildungrichtungen
Neben den Profilfächern der Ausbildungsrichtung erhalten die Schülerinnen und Schüler eine fundierte und breit angelegte Allgemeinbildung in Deutsch, Englisch, Mathematik, Geschichte, Politik und Gesellschaft, Religionslehre bzw. Ethik sowie Sport.
Am Ende der 12. Klasse folgt eine Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie im einem Profilfach (abhängig von der Ausbildungrichtung) ab.
Bei erfolgreichem Bestehen wird die Fachhochschulreife zuerkannt.
FAQ
Vollzeit: ca. 37,5 Stunden, inklusive Anleitungs- und Vertiefungsnachmittag.
Ja.
- Mehrere Info-/ Anschreiben an die Stelle
- Telefonischer Kontakt mit der Stelle
- Praktikumsbesuche
- Anleitungstreffen jeden Mittwoch während der Praktikumszeit
- Konsequente Erreichbarkeit per E-Mail für Schüler*innen und Stellen
Hierfür gibt es keine einheitlichen Vorgaben, - allerdings bitten wir um eine Absprache mit der zuständigen Betreuungslehrkraft.
Auch wenn wir grundsätzlich eine entgegenkommende Haltung für eigene Praktikumsstellen haben, müssen Besuche durch die Betreuungslehrkraft praktikabel bleiben.
Sie sollten Lernbereitschaft mitbringen und gute sprachliche und schriftliche Fähigkeiten, da immer zusammenhängend und fachlich formuliert werden muss. Sie benötigen kein Vorwissen im Bereich Pädagogik und Psychologie.
- Die Arbeitszeit muss erfüllt werden (37,5 – 40 Std).
- Die Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit muss gewährleistet sein.
- Die psychische Belastung darf nicht zu hoch sein.
- Immer Rücksprache mit der Betreuungslehrkraft/ Beratung durch diese.
- Natürlich nur Stellen aus dem sozial-/pädagogischen/ psychologischen Bereich.
Die Lehrpläne für Biologie sind zu finden auf der Seite Fachlehrpläne. Achtung: Sie verlassen die Schulhomepage!
Der Lehrplan für die fachpraktische Vertiefung (Biologie) ist zu finden unter: Gesundheit-fachpraktische Vertiefung. Achtung: Sie verlassen die Schulhomepage!
- Grundschule
- Hort/ Mittagsbetreuung
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Reittherapie
- Beschäftigungstherapie für ältere Menschen
- Spielmobil
- Kindermuseum…
Wir sind offen für eigene Vorschläge.
Es werden schriftliche und mündliche Leistungen erhoben. Mündliche Mitarbeit ist eine wichtige Voraussetzung für das Fach. Den Lernstoff müssen Sie sich gut einprägen und auf Beispiele anwenden.
Mathe – Übung
Fachpraktische Vertiefung: Kunst- und Musikunterricht mit Praxisbezug
Fachpraktische Anleitung: Organisatorisches und fachliche Themen rund um das sozialpädagogische Praktikum (Betreuungslehrkraft)
Ohne das erfolgreiche Ablegen einer zweiten Fremdsprache erhalten Sie nach der Abiturprüfung der 13. Klasse die Fachgebundene Hochschulreife. Sie können dann nur im Bereich Sozialwesen an einer Hochschule studieren.
Nein, Vorkenntnisse sind nicht notwendig und werden weder in Biologie noch in Chemie vorausgesetzt.
SuS, die Vorkenntnisse in Chemie mitbringen, haben es zwar grundsätzlich etwas leichter, allerdings besteht doch die Gefahr, dass diesen SuS schon Vieles bekannt vorkommt und folglich nicht bzw. nicht in der erforderlichen Tiefe mitgelernt wird und bisherige Kenntnisse zu oberflächlich sind bzw. bleiben.
Nein, allerdings muss in beiden Fächern stetig mitgelernt werden.
Für Biologie: der Unterrichtsstoff der Oberstufe unterscheidet sich vom Stoff der Mittelstufe; es werden besonders in Cytologie und Molekulargenetik etliche neue Fachbegriffe verwendet, die ähnlich wie Vokabeln in einer Fremdsprache gelernt werden müssen, um im weiteren Unterrichtsverlauf sicher verstanden und verwendet werden zu können.
Für Chemie: der Unterrichtsstoff unterscheidet sich weniger von den Unterrichtsinhalten der Mittelstufe, wird allerdings vertiefend behandelt. Kontinuierliches Mitlernen ist auch hier unbedingt erforderlich. Besonders in Chemie baut der Unterrichtsstoff kontinuierlich aufeinander auf. Die Verwendung einer korrekten Fachsprache ist auch hier äußerst wichtig.
Sie benötigen eine zweite Fremdsprache, wenn Sie die 13. Klasse besuchen, noch keine Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache besitzen und die allgemeine Hochschulreife ablegen möchten. Ohne eine zweite Fremdsprache erreichen Sie nach der 13. Klasse den fachgebundenen Hochschulabschluss und können nur im Fachbereich Sozialwesen an einer Universität studieren.
Ein Nachweis über die notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache aus der Zubringerschule ist möglich.
Nein.
Ja – hier müssen im ersten Halbjahr mindestens 4 Punkte erreicht werden. Dies stellt in der Regel jedoch kein Problem dar.
Biologie
- in der Jgst. 12: 2 Unterrichtsstunden pro Woche, 1 Kurzarbeit pro Halbjahr
- in der Jgst. 13: 2 Unterrichtstunden pro Woche, 1 Kurzarbeit pro Halbjahr.
Chemie
- in der Jgst. 11: 2 Unterrichtsstunden pro Woche (während der Unterrichtsphase 4 Unterichtsstunden pro Woche), 1 Kurzarbeit pro Halbjahr.
In der Vorklasse (Jgst. 10):
- Biologie: 2 Unterrichtstunden pro Woche, 1 Kurzarbeit pro Halbjahr
- Chemie: 2 Unterrichtsstunden pro Woche, 1 Kurzarbeit pro Halbjahr.
Erzieherischer Bereich (Kinder unter 7 Jahren): im Kindergarten oder in Kinderkrippen
Allgemeinpädagogischer Bereich: Tätigkeit in sozialpädagogischen Stellen für Menschen ab 7 Jahren
Grundsätzlich ja – aber dies erfolgt immer in Absprache mit der Betreuungslehrkraft.
Anregungen hierfür erhalten Sie von unserer Stellenliste, wobei in jedem Fall eine Beratung durch die Betreuungslehrkraft zu erfolgen hat.
In der FpV der 11. Klasse Gesundheit sind die Klassen geteilt, genau wie teilweise im Chemieunterricht der 11. Klasse Gesundheit. Dort ist eigenständiges Mikroskopieren bzw. Experimentieren möglich. Allerdings wurde in diesem Schuljahr wegen der Corona-Pandemie und der erhöhten Infektionsgefahr durchweg darauf verzichtet.
In den anderen Klassen und Jahrgangsstufen ist eigenständiges Experimentieren aller SuS einer Klasse aufgrund einzuhaltender Sicherheitsbestimmungen stark von der Klassengröße abhängig. In kleinen Klassen (weniger als 18 SuS) ist dies grundsätzlich jederzeit möglich. In Klassen mit höheren SuS-Zahlen wird versucht, zumindest einzelne SuS am Experimentieren durch Assistieren der Lehrkraft zu beteiligen.
Jeweils 4-6 Wochen; 4 Ausbildungsabschnitte im Wechsel mit ähnlich langen Unterrichtsblöcken. Jede Schüler*in besetzt im Schuljahr 2 Stellen in unterschiedlichen Bereichen; der Wechsel findet also zum Halbjahr statt.
Nach erfolgreichem Bestehen der Fachabiturprüfung können Sie an einer Fachhochschule jedes Fach studieren. Sie sind nicht auf den Bereich Sozialwesen festgelegt.
Fachpraktische Tätigkeit (50%): Die Tätigkeit in der Stelle.
Fachpraktische Vertiefung (25%): Ergebnis eines Leistungsnachweises in Musik bzw. Kunst.
Fachpraktische Anleitung (25%): Berichte, Tätigkeitsnachweise, Referate, Mitarbeit in den Treffen, Arbeitshaltung in der Zusammenarbeit mit der Betreuungslehrkraft.
fpA-Angebot in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen
Organisation
Etwa die Hälfte des Schuljahres in der 11. Jahrgangsstufe verbringen die Schülerinnen und Schüler in Betrieben und Einrichtungen in der gewählten Ausbildungsrichtung. An unserer Schule wird das Schuljahr in acht, etwa gleich lange Blöcke von ca. vier bis fünf Wochen Dauer geteilt, d.h. es gibt vier Unterrichtsblöcke und ebenso viele Praxisblöcke, die sich zeitlich abwechseln.
Vor Aufnahme der fachpraktischen Ausbildung ist eine Belehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes vorzuweisen.
Die Fachpraktische Ausbildung gliedert sind daher in folgende drei Bereiche:
Fachpraktische Tätigkeit (fpT)
Damit ist die Tätigkeit in den Betrieben und Einrichtungen gemeint. Für jede Klasse steht ein Stellenpool mit unterschiedlichen Praktikumsstellen zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler wählen in Absprache mit der Betreuungslehrkraft und ihren MitschülerInnen. Jeder Schüler/jede Schülerin durchläuft während des Schuljahres zwei unterschiedliche Praktika, wobei der Wechsel der Praktikumsstelle zum zweiten Schulhalbjahr erfolgt. Sie leisten somit ein zwei Blöcke umfassendes „erzieherisches Praktikum“ und ein zwei Blöcke umfassendes „allgemeinpädagogisches Praktikum“.
Insgesamt verbringen damit unsere Schülerinnen und Schüler ca. 9 - 10 Wochen pro Halbjahr an derselben Ausbildungsstätte. Die tägliche Arbeitszeit beträgt ca. 7,5 - 8 Stunden. Es gelten für die SchülerInnen die normalen Schulferien und der schulfreie Buß- und Bettag.
Möglich Praktikumsstellen im „erzieherischen Praktikum“ sind Einrichtungen für Kinder unter 7 Jahren wie beispielsweise Kindergärten und Kinderkrippen. Das „allgemeinpädagogische Praktikum“ wird in Einrichtungen für Kinder über 7 Jahre, in Einrichtungen für Jugendliche sowie im Bereich der sozialpädagogischen Hilfe für Erwachsene und ältere Menschen geleistet. Im Rahmen der fpAn werden die Schülerinnen und Schüler vertraut mit den generellen Aufgaben der Einrichtung, den internen Kommunikations- und Entscheidungswegen, der Ausgestaltung der Betreuung der Kinder und Jugendlichen sowie aller anderen Unterstützungsbedürftigen. Wichtig sind hier auch die Arbeits- und Kooperationsbeziehungen zu anderen Einrichtungen und die Ausstattung der einzelnen Praktikumseinrichtung.
Über die geleisteten Praktika werden von den SchülerInnen Berichte erstellt, die die Tätigkeiten dokumentieren, aber auch weitergehende Fragestellungen behandeln.
An einem Nachmittag pro Woche sind die Schülerinnen und Schüler in der Lothar-von-Faber-Schule für einen Anleitungs- und Vertiefungsnachmittag.
Fachpraktische Anleitung (fpAn)
Die Fachpraktische Anleitung dient der Vorbereitung, Begleitung und Aufarbeitung sowie der Reflexion der Erfahrungen bzw. Tätigkeiten im Praktikum. Die Praktikumserfahrungen der Schülerinnen und Schüler können u. a. durch Exkursionen, Informationsveranstaltungen, Unterrichtsgänge, Hospitationen, Expertenbefragungen und die Einladung von Praxisvertretern ergänzt werden. Die Fachpraktische Anleitung wird in der Regel von der Betreuungslehrkraft durchgeführt, die in einem zentralen Profilfach unterrichtet, um eine möglichst enge Verzahnung von Praktikumserfahrungen mit den Kompetenzerwartungen und Inhalten der Ausbildungsrichtung zu gewährleisten.
Fachpraktische Vertiefung (fpV)
Die Fachpraktische Vertiefung erfolgt in den Fächern Musik und Kunsterziehung dient dem Erwerb von ergänzenden praxisrelevanten Kompetenzen. Dabei sollen die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der fachpraktischen Tätigkeit in den Unterricht eingebunden werden.