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Profil

Die Ausbildungsrichtung Sozialwesen richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, die gerne mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen arbeiten. Sie sollten offen, aufgeschlossen und hilfsbereit sein und große Freude an der Arbeit mit Menschen haben. Gutes sprachliches Verständnis und Ausdrucksvermögen sind darüber hinaus wichtig für den schulischen und fachpraktischen Erfolg.

Sie erwerben bei uns besonders gute Voraussetzungen für ein Studium und eine Tätigkeit im wachsenden sozialen Berufsfeld, schaffen aber auch eine gute Grundlage für andere Arbeitsbereiche, in welchen sie ebenfalls von ihren sozialen Erfahrungen und psychologisch-pädagogischen Kenntnissen profitieren können.

Sozialwesen: Aktionen

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Zulassungsvoraussetzungen für Ihre Ausbildungsrichtung

Allgemeine Eignungsvoraussetzungen für den Bildungsgang der FOS in der 11. Klasse:

  • Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5
    in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder
  • Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
  • erfolgreicher Besuch der Vorklasse

*) Falls in einem dieser Fächer keine Note vorliegt, muss eine Eignungsprüfung in allen drei Fächern abgelegt werden. 

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen zu Anmeldung und Angeboten an der FOS

 

Probezeit 

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. In allen übrigen Fällen dauert die Probezeit bis zum 15. Dezember.

 

Aufnahme in die 13. Jahrgangsstufe

Gemäß  § 5 Abs. 4 FOBOSO kann in die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule aufgenommen werden, wer im Zeugnis der Fachhochschulreife eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 (gilt ab dem Schuljahr 2016/17) nachweisen kann.

 

Perspektiven nach dem Abschluss

Nach bestandener Abschlussprüfung der 12. Klasse erhalten Sie die allgemeine Fachhochschulreife.

Diese berechtigt zum Studium an allen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) in Deutschland, soweit der Studiengang keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt.

 

Der Besuch der 13. Klasse führt zur fachgebundenen Hochschulreife. 

Diese berechtigt zum Studium einschlägiger Studiengänge an Universitäten.
Weitere Informationen: ► Studium | Nach der Schule | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Die allgemeine Hochschulreife erhalten Sie nach Bestehen der 13. Klasse bei entsprechendem Nachweis einer zweiten Fremdsprache.

Unterricht

Pädagogik und Psychologie ist das vierte Prüfungsfach dieser Ausbildungsrichtung. Hier lernen Sie zum Beispiel in der 11. Klasse Wesenszüge wissenschaftlicher Pädagogik und Psychologie zu begreifen und Erziehungs- und Bildungsprozesse individuumsbezogen und verantwortlich zu gestalten. Persönlichkeit und Identität zu beschreiben, zu erklären und zu reflektieren oder auch in sozialen Beziehungen empathisch und zielführend zu kommunizieren und zu interagieren sind Inhalte der 12. Klasse. Die kritische und wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit der klinischen Psychologie (u. a. Therapiekonzepte) sowie die angemessene Begegnung mit und Unterstützung von beeinträchtigten Menschen sind Beispiele für Lernbereiche der 13. Klasse.

Weitere Informationen zur Ausbildungsrichtung finden Sie auf den Internetangebot Berufliche Oberschule Bayern

Allgemeine Informationen für alle Ausbildungrichtungen

Neben den Profilfächern der Ausbildungsrichtung erhalten die Schülerinnen und Schüler eine fundierte und breit angelegte Allgemeinbildung in Deutsch, Englisch, Mathematik, Geschichte, Politik und Gesellschaft, Religionslehre bzw. Ethik sowie Sport.

Am Ende der 12. Klasse folgt eine Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie im einem Profilfach (abhängig von der Ausbildungrichtung) ab. 

 Bei erfolgreichem Bestehen wird die Fachhochschulreife zuerkannt.

FAQ

fpA-Angebot in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen

Organisation

Etwa die Hälfte des Schuljahres in der 11. Jahrgangsstufe verbringen die Schülerinnen und Schüler in Betrieben und Einrichtungen in der gewählten Ausbildungsrichtung. An unserer Schule wird das Schuljahr in acht, etwa gleich lange Blöcke von ca. vier bis fünf Wochen Dauer geteilt, d.h. es gibt vier Unterrichtsblöcke und ebenso viele Praxisblöcke, die sich zeitlich abwechseln.

Vor Aufnahme der fachpraktischen Ausbildung ist eine Belehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes vorzuweisen.

Die Fachpraktische Ausbildung gliedert sind daher in folgende drei Bereiche:

Fachpraktische Tätigkeit (fpT)

Damit ist die Tätigkeit in den Betrieben und Einrichtungen gemeint. Für jede Klasse steht ein Stellenpool mit unterschiedlichen Praktikumsstellen zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler wählen in Absprache mit der Betreuungslehrkraft und ihren MitschülerInnen. Jeder Schüler/jede Schülerin durchläuft während des Schuljahres zwei unterschiedliche Praktika, wobei der Wechsel der Praktikumsstelle zum zweiten Schulhalbjahr erfolgt. Sie leisten somit ein zwei Blöcke umfassendes „erzieherisches Praktikum“ und ein zwei Blöcke umfassendes „allgemeinpädagogisches Praktikum“.

Insgesamt verbringen damit unsere Schülerinnen und Schüler ca. 9 - 10 Wochen pro Halbjahr an derselben Ausbildungsstätte. Die tägliche Arbeitszeit beträgt ca. 7,5 - 8 Stunden. Es gelten für die SchülerInnen die normalen Schulferien und der schulfreie Buß- und Bettag.

Möglich Praktikumsstellen im „erzieherischen Praktikum“ sind Einrichtungen für Kinder unter 7 Jahren wie beispielsweise Kindergärten und Kinderkrippen. Das „allgemeinpädagogische Praktikum“ wird in Einrichtungen für Kinder über 7 Jahre, in Einrichtungen für Jugendliche sowie im Bereich der sozialpädagogischen Hilfe für Erwachsene und ältere Menschen geleistet. Im Rahmen der fpAn werden die Schülerinnen und Schüler vertraut mit den generellen Aufgaben der Einrichtung, den internen Kommunikations- und Entscheidungswegen, der Ausgestaltung der Betreuung der Kinder und Jugendlichen sowie aller anderen Unterstützungsbedürftigen. Wichtig sind hier auch die Arbeits- und Kooperationsbeziehungen zu anderen Einrichtungen und die Ausstattung der einzelnen Praktikumseinrichtung.

Über die geleisteten Praktika werden von den SchülerInnen Berichte erstellt, die die Tätigkeiten dokumentieren, aber auch weitergehende Fragestellungen behandeln.

An einem Nachmittag pro Woche sind die Schülerinnen und Schüler in der Lothar-von-Faber-Schule für einen Anleitungs- und Vertiefungsnachmittag.

Fachpraktische Anleitung (fpAn)

Die Fachpraktische Anleitung dient der Vorbereitung, Begleitung und Aufarbeitung sowie der Reflexion der Erfahrungen bzw. Tätigkeiten im Praktikum. Die Praktikumserfahrungen der Schülerinnen und Schüler können u. a. durch Exkursionen, Informationsveranstaltungen, Unterrichtsgänge, Hospitationen, Expertenbefragungen und die Einladung von Praxisvertretern ergänzt werden. Die Fachpraktische Anleitung wird in der Regel von der Betreuungslehrkraft durchgeführt, die in einem zentralen Profilfach unterrichtet, um eine möglichst enge Verzahnung von Praktikumserfahrungen mit den Kompetenzerwartungen und Inhalten der Ausbildungsrichtung zu gewährleisten.

Fachpraktische Vertiefung (fpV)

Die Fachpraktische Vertiefung erfolgt in den Fächern Musik und Kunsterziehung dient dem Erwerb von ergänzenden praxisrelevanten Kompetenzen. Dabei sollen die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der fachpraktischen Tätigkeit in den Unterricht eingebunden werden.