Schule

FAQ

Bafög-Förderung

Unter Umständen wird die Ausbildung an der Fachoberschule BAföG gefördert, die Bedingungen sind beim zuständigen BAföG-Amt (am Rathaus/Landratsamt) zu erfragen. Sie sollten die Möglichkeit der Förderung dort frühzeitig abklären. Die Anträge gibt es beim BAföG-Amt. Die Schule darf für angemeldete Schülerinnen und Schüler den BAföG-Antrag erst ab Mitte Juli vor Schulantritt bestätigen.

Schulbesuchsbestätigung

Bei Schulbeginn, am Ende der ersten Schulwoche erhält jede Schülerin / jeder Schüler von uns automatisch zwei Schulbesuchsbestätigungen. Früher ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich. In der Zeit bis zum Schulbeginn können Sie die Anmeldebestätigung, die Sie bei Ihrer Anmeldung erhalten haben, bzw. die Nachricht über die bestandene „Aufnahmeprüfung Gestaltung“ als Nachweis des geplanten Schulbesuchs verwenden.

Bestätigung für die Familienkasse

Für die Bescheinigungen für die Familienkasse gilt, wie für die Schulbesuchsbestätigungen auch: Die Bestätigung durch die Schule ist erst nach Schuljahresbeginn ab dem 4. Tag möglich.

Schülerausweis

Die Vordrucke für einen Schülerausweis erhalten Sie klassenweise im Sekretariat. Bitte dann ausfüllen und ein Lichtbild einkleben. Die Ausweise werden klassenweise im Sekretariat abgestempelt.