Für Schülerinnen und Schüler

FAQ: Zweite Fremdsprache

  • Nein, die Schulordnung sieht für die 11. Jahrgangsstufe der bei uns angebotenen Ausbildungsrichtungen keine zweite Fremdsprache vor. Die Wahl der zweiten Fremdsprache erfolgt im Rahmen der Wahl der beiden Wahlpflichtfächer für die 12. Jahrgangsstufe zum Halbjahr der 11. Klasse.
  • Laut Schulordnung handelt es sich bei dem vierstündigen Wahlpflichtfach zweite Fremdsprache um Anfängerunterricht. Dieser darf nur besucht werden, wenn noch keine bescheinigten Kenntnisse in der gewählten Sprache vorhanden sind. Schüler*innen, die von ihrer Vorgängerschule bereits das Niveau B1 in Französisch, Italienisch, Russisch oder Spanisch bzw. gesicherte Kenntnisse in Latein mitbringen, können diese Sprache nicht wählen.
  • Die Wahl einer zweiten Fremdsprache bedeutet pro Woche zwei Stunden mehr Unterricht als die Wahl von zwei zwei-stündigen Wahlpflichtfächern. Zudem wird in den zweiten Fremdsprachen eine Schulaufgabe pro Halbjahr geschrieben, was für die anderen Wahlpflichtfächer nicht gilt.
    Dafür haben Sie die Möglichkeit über den Besuch der zweiten Fremdsprachen in den Jahrgangstufen 12 und 13 die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
  • Prinzipiell ja, aber man sollte sich bewusst sein, dass es viel Eigeninitiative und Disziplin verlangt, da man sich kontinuierlich mit der Sprache befassen muss (Vokabeln wiederholen, Grammatikübungen, Texte wiederholen und umwälzen usw.). Der Zeitaufwand für das Erlernen der zweiten Fremdsprache ist definitiv höher als die vorgesehenen vier Wochenstunden Unterricht. Bitte beachten Sie dies bei der Wahl einer zweiten Fremdsprache und unterschätzen Sie den notwendigen Lernaufwand nicht.
  • Prinzipiell können Sie auch als Muttersprachler Ihre Muttersprache als Wahlpflichtfach wählen, sofern Sie kein Zeugnis haben, das Ihre Kenntnisse bestätigt. Wir raten hiervon allerdings ab, da es sich um Anfängerunterricht handelt. Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife besteht für Muttersprachler die Möglichkeit eine Ergänzungsprüfung abzulegen. Weitere Details hierzu erhalten Sie an der Schule bzw. unter folgendem Link: https://www.bfbn.de/schueler-eltern/pruefungen/ergaenzungspruefung/
  • Die Notenbildung basiert auf schriftlichen Leistungsnachweisen (Schulaufgaben, Kurzarbeiten) sowie mündlichen Leistungsnachweisen (Unterrichtsgespräche, Dialoge, Kurzreferate, Gruppendiskussionen usw.).
  • Nein, die notwendigen Kenntnisse für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife werden über die im Schuljahr erzielten Leistungen erworben. Die notwendigen Kenntnisse hat man nachgewiesen, wenn am Ende der 13. Klasse insgesamt mindestens 4 Punkte und im Zeugnis des zweiten Halbjahres mindestens 4 Punkte erzielt wurden.
  • Leider können wir hier kein Angebot machen.