Für Schülerinnen und Schüler

Inklusion leben

Was bedeutet Inklusion an der Lothar-von-Faber Schule?

Als Regelschule sind wir grundsätzlich erstmal auf Schüler*innen ohne Handicap ausgerichtet. Dennoch tun wir unser Bestes, möglichst allen Schüler*innen einen Schulbesuch zu ermöglichen. Unsere Schule hat langjährige Erfahrung und ist stolz darauf, dass wir bereits viele unterschiedliche junge Menschen erfolgreich zum (Fach-)Abitur führen konnten. Darunter unter anderem zum Bespiel etliche Schüler*innen mit Seh- und Hörbeinträchtigungen oder auch Autist*innen.

Schüler*innen mit Handicap werden an der Lothar-von-Faber Schule durch ein multi-professionelles Team aus persönlicher Ansprechpartnerin, Beratungslehrkraft und Schulpsychologin unterstützt. Wir schauen uns gemeinsam an, ob es besondere Bedürfnisse gibt beim Lernen bei uns, auf die wir Rücksicht nehmen können. Dazu erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen so genannte individuelle Maßnahmen (technische Hilfsmittel, Raumausstattung, besondere Rücksichtnahme im Unterricht). Außerdem schauen wir uns an, ob Sie für den Unterricht, vor allem aber für Leistungserhebungen, besondere Bedingungen brauchen. Das nennt man Nachteilsausgleich (z.B. Zeitzuschläge oder besondere Hilfsmittel). In besonderen Fällen und in enger Zusammenarbeit mit Fachärzten und dem jeweiligen Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, kann für Prüfungen auch ein Notenschutz  (► Antrag) oder umfangreichere Förderung (z.B. Anpassungen von Prüfungen oder Förderunterricht) beantragt werden. 

Als Ansprechpartnerin für Inklusion berate ich Sie gerne:

  • grundsätzlich zum Schulbesuch bei uns
  • zu individuellen Unterstützungsmaßnahmen
  • zur Beantragung von Nachteilsausgleich und Notenschutz

Was muss ich tun, damit mein Handicap/das Handicap meines Kindes berücksichtigt werden kann?

  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin: barbara.pantenburg@schulen.nuernberg.de
  • Bringen Sie bei der Anmeldung vom 26. Februar 2024 bis zum 08. März 2024 den Antrag auf Berücksichtigung einer dauernden Beeinträchtigung mit (hier: Dokument verlinken)
  • Bringen Sie, falls bereits vorhanden, fachärztliche Atteste, Bescheide über Nachteilsausgleiche aus der Vorgängerschule mit

Kann jede*r die Lothar-von-Faber Schule besuchen?

Grundsätzlich ja. Aber manchmal müssen wir Schüler*innen mit bestimmten Handicaps ablehnen, da uns die räumlichen, technischen oder organisatorischen Mittel nicht zur Verfügung stehen. In diesem Fall bemühen wir uns aber auch, Ihnen Alternativen aufzuzeigen.