Fachrichtung Sozialwesen
Nach bestandener Abschlussprüfung der 12. Klasse erhalten Sie die allgemeine Fachhochschulreife.
Diese berechtigt zum Studium an allen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) in Deutschland, soweit der Studiengang keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt.
Der Besuch der 13. Klasse führt zur fachgebundenen Hochschulreife.
Diese berechtigt zum Studium einschlägiger Studiengänge an Universitäten (https://www.km.bayern. de/eltern/abschluesse/hochschulreife/fachgebundene-hochschulreife.html).
Die allgemeine Hochschulreife erhalten Sie nach Bestehen der 13. Klasse bei entsprechendem Nachweis einer zweiten Fremdsprache.