Fachrichtung Sozialwesen

Ausbildungsrichtung Sozialwesen

Die Ausbildungsrichtung Sozialwesen richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, die gerne mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen arbeiten. Sie sollten offen, aufgeschlossen und hilfsbereit sein und große Freude an der Arbeit mit Menschen haben. Gutes sprachliches Verständnis und Ausdrucksvermögen sind darüber hinaus wichtig für den schulischen und fachpraktischen Erfolg.

Sie erwerben bei uns besonders gute Voraussetzungen für ein Studium und eine Tätigkeit im wachsenden sozialen Berufsfeld, schaffen aber auch eine gute Grundlage für andere Arbeitsbereiche, in welchen sie ebenfalls von ihren sozialen Erfahrungen und psychologisch-pädagogischen Kenntnissen profitieren können.

Zulassungsvoraussetzungen für Ihre Ausbildungsrichtung

Allgemeine Eignungsvoraussetzungen für den Bildungsgang der FOS in der 11. Klasse:

  • Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5
    in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder
  • Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
  • erfolgreicher Besuch der Vorklasse

*) Falls in einem dieser Fächer keine Note vorliegt, muss eine Eignungsprüfung in allen drei Fächern abgelegt werden. 


► Rechtliche Grundlagen

► Rechtliche Grundlagen (Neu ab Schuljahr 2017/18)

► Weitere Informationen (externer Link zum Bayerischen FOSBOS-Netz)

Probezeit 

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. In allen übrigen Fällen dauert die Probezeit bis zum 15. Dezember.

 

Aufnahme in die 13. Jahrgangsstufe

Gemäß § 5 Abs. 4 FOBOSO kann in die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule aufgenommen werden, wer im Zeugnis der Fachhochschulreife eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 (gilt ab dem Schuljahr 2016/17) nachweisen kann.