Fachrichtung Gesundheit

Ausbildungsrichtung Gesundheit

Die Gesundheitsbranche wächst ständig und bietet zunehmend anspruchsvolle Arbeitsmöglichkeiten. Bereits heute befinden sich über 10 % aller Arbeitsplätze im Gesundheitsbereich.

Der demographische Wandel sowie weitreichende Veränderungen der Arbeits-, Lebens- und Umweltbedingungen stellen große gesellschaftliche Herausforderungen dar und erfordern eine immer umfassendere Betrachtung von Gesundheit und Krankheit.

Die daraus resultierenden vielfältigen Aufgaben verlangen ein tiefes Verständnis für medizinische Vorgänge einerseits sowie den Überblick über die Versorgungsstrukturen und die Zusammenhänge in unserem Gesundheitssystem andererseits.

Diese Qualifikationsanforderungen haben zu einer immer größeren Zahl neuer Studiengänge mit dem Schwerpunkt Gesundheit geführt.

Die Ausbildungsrichtung Gesundheit nimmt diese Entwicklung auf und bietet mit dem Profil Gesundheit eine zeitgemäße, zukunftsorientierte Bildung auf wissenschaftlicher Grundlage.

Zulassungsvoraussetzungen für Ihre Ausbildungsrichtung

Allgemeine Eignungsvoraussetzungen für den Bildungsgang der FOS in der 11. Klasse:

  • Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5
    in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder
  • Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
  • erfolgreicher Besuch der Vorklasse

*) Falls in einem dieser Fächer keine Note vorliegt, muss eine Eignungsprüfung in allen drei Fächern abgelegt werden. 


► Rechtliche Grundlagen

► Rechtliche Grundlagen (Neu ab Schuljahr 2017/18)

► Weitere Informationen (externer Link zum Bayerischen FOSBOS-Netz)

Probezeit 

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. In allen übrigen Fällen dauert die Probezeit bis zum 15. Dezember.

 

Aufnahme in die 13. Jahrgangsstufe

Gemäß § 5 Abs. 4 FOBOSO kann in die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule aufgenommen werden, wer im Zeugnis der Fachhochschulreife eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 (gilt ab dem Schuljahr 2016/17) nachweisen kann.