Fachrichtung Gesundheit

zweite Fremdsprache

Die zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfach zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Schülerinnen und Schüler, die noch keine Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache auf dem Niveau B1 besitzen, haben die Möglichkeit in den Jahrgangsstufen 12 und 13 den vierstündigen Wahlpflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache aufsteigend zu besuchen und damit nach Abschluss der 13. Klasse die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Zwei der vier Unterrichtsstunden werden hierbei im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts erteilt. Die Noten, die in der zweiten Fremdsprache erzielt werden, sind einbringungsfähig. Wird die zweite Fremdsprache in der 13. Klasse fortgeführt und eine Jahrespunktzahl von mindestens 4 Punkten erzielt, hat die Schülerin oder der Schüler den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife erbracht.

Die Lothar-von-Faber-Schule bietet mit Französisch, Italienisch, Latein und Spanisch fast alle in der FOBOSO vorgesehenen Sprachen zur Wahl an. Der Unterricht in einer zweiten Fremdsprache als vierstündiges Wahlpflichtfach ist als Anfängerunterricht konzipiert und setzt keine Vorkenntnisse voraus.

Die Wahl einer zweiten Fremdsprache als vierstündiges Wahlpflichtfach erfolgt im Rahmen der allgemeinen Wahl des Wahlpflichtunterrichts.

Schülerinnen und Schüler, die bereits vier Jahre lang den Unterricht in einer zweiten Fremdsprache an der Vorgängerschule besucht und erfolgreich auf dem Niveau B1 abgeschlossen haben, dürfen an dem vierstündigen Wahlunterricht in dieser Fremdsprache nicht mehr teilnehmen, da sie die notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife bereits erworben haben.

Für Französischschüler ist durch die Wahl des zweistündigen Wahlpflichtunterrichts „Französisch fortgeführt“ eine Vertiefung der Französischkenntnisse, die auf dem Sprachniveau B1 aufbaut, in den Jahrgangsstufen 12 und 13 möglich.

Weitere Informationen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der Beruflichen Oberschule finden Sie auf dem Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter dem externen Link

 https://www.bfbn.de/fileadmin/downloads/berufliche_oberschule/abschluesse/zweite_fremdsprache/km_merkblatt_allgemeineHR.pdf.

Den aktuellen Flyer finden Sie hier (pdf, Stand: 31.01.2019).

Stand: 17.01.2024

Ansprechpartnerin: Frau Walz