Fachrichtung Gestaltung
Ausbildungsrichtung Gestaltung
Die Schwerpunkte dieser Ausbildungsrichtung liegen im künstlerisch-kreativen Bereich. Durch ihren hohen Anteil an praktischer und praxisnaher Ausbildung bietet die FOS-Gestaltung vielfältige
Möglichkeiten, sich gestalterisch weiterzuentwickeln. Dabei ist ein hohes Maß an Eigeninitiative gefragt, aber auch die Bereitschaft zu Teamarbeit sowie Neugier und Offenheit, sich auf verschiedene Gestaltungsbereiche aus Kunst und Design einzulassen. Hierbei bietet insbesonders das Fachpraktikum der Ausbildungsrichtung Gestaltung der Lothar-von-Faber-Schule eine große Bandbreite an künstlerischen, handwerklichen und medientechnischen Ausbildungsangeboten.
Zulassungsvoraussetzungen für Ihre Ausbildungsrichtung
Allgemeine Eignungsvoraussetzungen für den Bildungsgang der FOS in der 11. Klasse:
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5
in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder - Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
- erfolgreicher Besuch der Vorklasse
*) Falls in einem dieser Fächer keine Note vorliegt, muss eine Eignungsprüfung in allen drei Fächern abgelegt werden.
► Rechtliche Grundlagen (Neu ab Schuljahr 2017/18)
► Weitere Informationen (externer Link zum Bayerischen FOSBOS-Netz)
Probezeit
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. In allen übrigen Fällen dauert die Probezeit bis zum 15. Dezember.
Aufnahme in die 13. Jahrgangsstufe
Gemäß § 5 Abs. 4 FOBOSO kann in die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule aufgenommen werden, wer im Zeugnis der Fachhochschulreife eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 (gilt ab dem Schuljahr 2016/17) nachweisen kann.
Besonderheiten bei der Zulassung in der Ausbildungrichtung Gestaltung
Passt die Ausbildungsrichtung zu mir?
Freude am Gestalten, Interesse an Kunst und Design, Phantasie, gute Ideen und Ausdauer sind Voraussetzungen, um erfolgreich den Weg über die FOS-Gestaltung einschlagen zu können, verbunden mit dem Ziel, später in einem kreativen Beruf arbeiten zu wollen. Gewisse zeichnerische und malerische Fertigkeiten werden ebenfalls vorausgesetzt, ohne dass bereits Perfektion erwartet wird.
Aufnahmeprüfung
Ihre Begabung müssen Sie in einer Aufnahmeprüfung nachweisen. Diese unterteilt sich in zwei Teile. Im ersten Prüfungsteil geht es um gegenständliches Zeichnen nach der sichtbaren Wirklichkeit.
In Teil 2 entwerfen Sie ein Bild zu einem gegebenen Thema, das Ihre Vorstellungskraft anregt.
Die Vorlage einer Bewerbungsmappe ist an der FOS-Gestaltung nicht notwendig.
Genauere Hinweise zu Ablauf und Anforderungen der Aufnahmeprüfung finden Sie auf der Schulhomepage unter: www.fos-n.de/ Ausbildungsrichtungen/Fachrichtung Gestaltung