Für Schülerinnen und Schüler

Zweite Fremdsprache

Die notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache können auf die folgenden Arten nachgewiesen werden:

Durch den versetzungsrelevanten Unterricht in der vorher besuchten Schule von mindestens vier Jahren. Durch die Teilnahme am Wahlpflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache an der LvF-Schule in den Jahrgangsstufen 12 und 13. Durch das Ablegen der Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache. ►Hierzu finden Sie unter folgendem Link weitere Informationen (Externer Link zum bfbn).

Der Nachweis für die notwendigen Kenntnisse ist jeweils erbracht, wenn die Leistungen in der zweiten Fremdsprache mit mindestens der Note „ausreichend“ bewertet wurden. Laut Schulordnung sind hierfür die Sprachen Französisch, Italienisch, Latein, Russisch und Spanisch vorgesehen. (Achtung: Nicht alle Sprachen werden an unserer Schule angeboten.)

Liegen andere Nachweise als die oben genannten vor, müssen diese von der Schulleitung auf ihre Anerkennungsmöglichkeit geprüft werden. Sprachzertifikate, die außerhalb des Staatlichen Schulwesens erworben werden, werden nicht anerkannt. Eine Ausnahme bildet hier nur das DELF-Zertifikat Französisch auf der Niveaustufe B1.

►Hier finden Sie alle Informationen zum Nachweis der zweiten Fremdsprache: Merkblatt über den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife an der Beruflichen Oberschule des Bayerischen Ministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. (Externer Link zum bfbn)

Ansprechpartnerin: Frau Walz